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Seit heute gilt die Rettungsgasse auf Autopista und Autovía

Seit heute, dem 1. Oktober, gilt in Spanien die Rettungsgasse. Sobald der Verkehr auf Autopista oder Autovía im Schritttempo rollt oder steht, müssen die Autos zur Seite und einen Streifen für Polizei, Krankenwagen und Feuerwehr frei lassen. Gebildet wird sie genauso wie in Deutschland – sie gilt hier nur auf weniger Straßen.

Was die Verordnung verlangt

Das Real Decreto 518/2026 schreibt den Artikel 32 des Reglamento General de Circulación komplett neu. Darin steht: Auf Autopistas und Autovías müssen die Fahrzeuge, wenn sie wegen eines Staus im Schritttempo fahren oder anhalten, zur Seite fahren und einen freien Raum lassen, damit herankommende Einsatzfahrzeuge durchkommen. Dieser Raum heißt carril de emergencia. Die Pflicht hängt am Stau, nicht am Martinshorn – wer wartet, bis er das Blaulicht sieht, ist zu spät.

Zwei Spuren: die Gasse liegt in der Mitte

Bei zwei Fahrstreifen je Richtung sagt die Verordnung wörtlich, die Gasse müsse «en el centro de la vía, entre esos dos carriles» entstehen – in der Mitte, zwischen den beiden Spuren. Wer links fährt, geht nach links; wer rechts fährt, nach rechts.

Ab drei Spuren: zwischen der ersten und der zweiten

Bei drei oder mehr Fahrstreifen entsteht die Gasse «entre el carril situado más a la izquierda y el carril contiguo a él». Nur der äußerste linke Streifen weicht nach links aus, alle anderen so weit nach rechts wie möglich. Der Seitenstreifen ist nicht die Gasse – das ist der Denkfehler, der am häufigsten passiert.

Dieselbe Gasse wie in Deutschland, aber nicht auf denselben Straßen

Wer aus Deutschland kommt, muss nichts umlernen: § 11 Absatz 2 StVO bildet die Gasse genauso, zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen. Der Unterschied liegt im Geltungsbereich. In Deutschland gilt sie auf Autobahnen und auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Spuren je Richtung, in Spanien nur auf Autopista und Autovía.

Auf den Stau zufahren: Bremslicht, nicht Warnblinker

Artikel 109 derselben Verordnung verlangt, starkes Abbremsen anzukündigen – und nennt dafür die Bremsleuchten: mehrmals kurz auf das Pedal tippen, bevor Du richtig in die Bremse gehst. Der Warnblinker beim Zufahren auf einen Stau ist Gewohnheit, keine Vorschrift. Beim Stehen ist es umgekehrt: auf Autopista, Autovía oder bei schlechter Sicht gehört er an.

Und das Linksblinken?

Eine Regel, nach der man mit dem linken Blinker vor einem Stau warnt, gibt es nicht. Das Blinken kommt an einer anderen Stelle vor: beim Ausweichen zur Seite, wenn die Gasse gebildet wird. Das ist ein seitlicher Versatz und wird angezeigt wie jeder andere.

Bei Schnee gilt auf derselben Straße etwas anderes

Der neue Artikel 32 regelt noch einen zweiten Fall: Behindert Schnee auf der Fahrbahn den Verkehr auf Autopista oder Autovía, ist Überholen verboten und es muss auf dem rechten Streifen gefahren werden – die linken bleiben für Einsatzfahrzeuge und Schneepflüge frei.

Was das für Dich heißt

  • Autopista oder Autovía und der Verkehr steht: zur Seite, bevor Du das Blaulicht hörst.
  • Zwei Spuren: linke Spur nach links, rechte nach rechts – die Gasse ist die Mitte.
  • Drei Spuren und mehr: nur die äußerste linke nach links, alle anderen nach rechts.
  • Vor dem Stau mehrmals kurz auf die Bremse tippen, statt den Warnblinker zu setzen.
  • Stehst Du selbst auf Autopista oder Autovía, gehört der Warnblinker an.

Quelle: BOE · Real Decreto 518/2026, de 24 de junio (öffnet in einem neuen Fenster) · 1. Oktober 2026

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