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Auto aus Deutschland mitgebracht: wie lange hast Du Zeit, es umzumelden?
Im Oktober kommen die Fähren voller Autos mit deutschem Kennzeichen an, und im Büro kommt jedes Jahr dieselbe Frage: Wie lange habe ich Zeit, es umzumelden? Die kurze Antwort hat zwei Hälften. Wenn Du zum Überwintern kommst und Dein Wohnsitz in Deutschland bleibt, hast Du Monate. Wenn Du hier Deinen Wohnsitz hast, hast Du Tage, und die Uhr läuft schon.
Zwei Lagen, zwei Antworten
Bist Du kein Resident und bringst Dein Auto aus Deutschland oder einem anderen EU-Land nur für eine Saison mit, sagt die Agencia Tributaria es klar: Das Fahrzeug darf höchstens sechs Monate am Stück auf den Kanaren bleiben, nur privat genutzt, nicht verliehen, nicht vermietet, nicht überlassen, und ohne jede Zollformalität. Soll es länger als sechs Monate bleiben, musst Du es vorher beim Zoll endgültig einführen oder die vorübergehende Verwendung beantragen. Bist Du dagegen in Spanien ansässig und das Auto bleibt bei Dir, muss es hier zugelassen werden. Und dafür gibt es eine Frist, die kaum jemand kennt.
Die Frist: 30 Tage, bei Umzug mit Steuerbefreiung 60
Die Regel steht bei der Zulassungssteuer, dem Impuesto de matriculación. Hacienda sieht die Steuer als entstanden an, sobald ein Resident ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen in Spanien nutzt und nicht innerhalb von dreißig Tagen die endgültige Zulassung beantragt hat. Ziehst Du nach Spanien um und erfüllst die Bedingungen der Umzugsbefreiung (siehe unten), verlängert sich die Frist auf sechzig Tage. Erfüllst Du sie nicht, bleibt es bei dreißig. Achte auf den Starttag: Für Hacienda zählt der Tag, an dem das Auto nach Spanien kommt. Heb das Fährticket auf. Nur wenn sich das nicht belegen lässt, zählt der Tag, ab dem Du als Resident giltst. Ist die Frist um, gilt die Steuer als fällig, auch wenn Du noch nichts eingereicht hast. Ab da wird alles umständlicher.
Die Zulassungssteuer kann entfallen
Wer mit seinem Auto nach Spanien zieht, kann von der Zulassungssteuer befreit werden, wenn er fünf Bedingungen erfüllt, die die Agencia Tributaria aufzählt: mindestens zwölf Monate vor dem Umzug den gewöhnlichen Wohnsitz außerhalb Spaniens gehabt; das Auto am alten Wohnort mindestens sechs Monate vor dem Wegzug genutzt; es dort unter normalen Steuerbedingungen gekauft, ohne Steuererstattung bei der Ausfuhr; die Zulassung innerhalb der Frist beantragt; und es in den zwölf Monaten nach der Zulassung nicht weitergegeben. Ein vorheriges Anerkennungsverfahren ist nicht nötig, wohl aber die Befreiungserklärung (modelo 06) innerhalb derselben Frist von dreißig bzw. sechzig Tagen. Sonst entfällt die Befreiung. Wird die Steuer fällig, hängt ihre Höhe vom CO2-Ausstoß ab, und auf den Kanaren gelten eigene Sätze. Zahlen nennen wir hier keine, das rechnet Dein gestor mit Deiner ficha técnica.
Auf den Kanaren kommt ein Schritt dazu: der Zoll
Die Kanaren liegen außerhalb des Mehrwertsteuergebiets der EU. Ein Auto aus Deutschland oder vom Festland hierherzubringen zählt deshalb als Einfuhr und kostet IGIC, auch wenn das Auto gebraucht ist und Du es in Deutschland schon versteuert hast. Auch hier gibt es eine Befreiung beim Wohnsitzwechsel, mit eigenen Bedingungen: mindestens 185 Tage im Jahr außerhalb der Kanaren gewohnt, wenn Du vom Festland, von den Balearen oder aus der EU kommst, zwölf Monate, wenn Du von außerhalb der EU kommst; sechs Monate Besitz und Nutzung des Autos; Ankunft des Autos innerhalb von zwölf Monaten nach dem Wohnsitzwechsel; Empadronamiento innerhalb von sechs Monaten nach Ankunft des Autos, falls noch nicht geschehen; und zwölf Monate lang nicht verkaufen, überlassen oder vermieten. Die Erklärung läuft über VEXCAN, die zentrale Anlaufstelle für den Außenhandel der Kanaren (Ventanilla única). Das ist der Schritt, der am häufigsten vergessen wird, weil es ihn auf dem Festland nicht gibt.
Der Weg, der Reihe nach
Nach der DGT geht es so. Erstens die ITV, die technische Prüfung: Du bringst die ausländische Zulassung im Original mit, dazu die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) oder eine ficha reducida (bei Autos von vor 2002 ein persönliches Homologationsdokument), und Kaufvertrag oder Rechnung, falls das Auto nicht auf Dich läuft; die Prüfstelle stellt Dir die spanische ficha técnica aus. Zweitens die Steuern: Zulassungssteuer oder Befreiung bei der Agencia Tributaria, Kfz-Steuer bei Deiner Gemeinde und auf den Kanaren der IGIC der Einfuhr. Drittens der Zulassungsantrag bei Tráfico, vor Ort oder online. Viertens die Kennzeichen aus einem zugelassenen Geschäft. Siehst Du, dass Dir die dreißig oder sechzig Tage nicht reichen, gibt es die vorläufige Zulassung mit grünen Kennzeichen: Sie gilt sechzig Tage und wird zusammen mit dem Antrag auf die endgültige Zulassung gestellt; verlängert wird nur, wenn die Verzögerung nicht an Dir liegt und Du vor Ablauf verlängerst. Um damit zu fahren, muss das Auto versichert sein und eine gültige ITV haben.
Und die Versicherung, unser Teil davon
Deine deutsche Police hängt an Deinem deutschen Kennzeichen und oft auch an Deinem Wohnsitz dort. Bevor Du in Deutschland abmeldest, schreib uns per WhatsApp an 636 47 02 07: Wir sagen Dir, welche Papiere wir für die neue Police brauchen, und besprechen mit Dir die Übergangszeit. Ohne Versicherung darf das Auto keinen Tag fahren, auch nicht mit grünen Kennzeichen. Noch ein Grund für spanische Kennzeichen: Bei Naturkatastrophen wie einem Vulkanausbruch zahlt der staatliche Consorcio nur für Fahrzeuge mit spanischem Kennzeichen. Bring auch die Schadenfreiheitsbescheinigung Deines deutschen Versicherers mit; was damit hier geht, steht in unserem Artikel zum Schadenfreiheitsrabatt. Und wenn Dein Führerschein deutsch ist, lies unseren Artikel zum Umschreiben: Pflicht ist es nicht, aber bei einem Führerschein ohne Ablaufdatum gibt es eine Frist.
Was das für Dich heißt
- Ohne Wohnsitz hier und mit einem Auto aus der EU: bis zu sechs Monate am Stück mit deutschem Kennzeichen, privat, nicht verleihen und nicht vermieten.
- Mit Wohnsitz: dreißig Tage ab dem Tag, an dem das Auto nach Spanien kommt, sechzig bei Umzug mit Steuerbefreiung. Heb das Fährticket auf.
- Prüfe vor dem Umzug die zwei Daten, an denen die Steuerbefreiung hängt: zwölf Monate draußen gewohnt, sechs Monate das Auto gehabt.
- Auf den Kanaren zusätzlich der Zoll: zwölf Monate nicht verkaufen oder überlassen, und das Empadronamiento muss stehen.
- Schreib uns per WhatsApp, bevor Du die deutsche Police kündigst, und bring die Schadenfreiheitsbescheinigung mit.
Quelle: BOE · Ley 38/1992 de Impuestos Especiales (öffnet in einem neuen Fenster) · 7. Oktober 2026
Unverbindliche Information. Verbindlich sind der Versicherungsschein und die Informationsblätter der Allianz.
